AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch DiGiTEXX für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen in der jeweils gültigen Fassung, soweit einzelvertraglich keine besonderen Regelungen getroffen wurden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von DiGiTEXX nicht anerkannt, auch wenn DiGiTEXX diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 1

Der Abschluss von Geschäften erfolgt grundsätzlich zu den Bedingungen und Preisen, die am Tage des Abschlusses in Kraft sind. Treten zwischen Vertragsabschluss und dem Tag der Lieferung/Erbringung der Leistung Preis-, Lohnerhöhungen usw. ein, so ist DiGiTEXX berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen MwSt.

§ 2

Auftragserteilungen gelten als stillschweigende Anerkennung dieser Bedingungen. Alle weiteren Abreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch DiGiTEXX. Bei Annahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Kunden als gegeben vorausgesetzt. Sollten nachträgliche Informationen Zweifel hierüber ergeben, so kann DiGiTEXX wahlweise entweder Vorkasse oder Stellung von Sicherheiten verlangen. Erfolgt das nicht, kann DiGiTEXX vom Vertrag zurücktreten.

§ 3

Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto fällig. Mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Verzugszinsen werden in Höhe der DiGiTEXX entstehenden banküblichen Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB belastet. Die Zurückbehaltung von fälligen Beträgen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. Es sei denn, sie seien durch DiGiTEXX anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Die Abbuchung der Rechnungen bei erteiltem Bankeinzug/SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt jeweils zum 3./10./17. oder 24. eines Monats. Sofern der Abbuchungstermin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Werktag. Für den Fall, dass der Einzug fehlschlägt und die Banken Gebühren für Rücklastschriften erheben, verpflichtet sich der Kunde, die DiGiTEXX hierdurch entstandenen Kosten auszugleichen. Werden ausnahmsweise andere Modalitäten vereinbart, so verpflichtet sich der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand (Gebühren, erhöhter Verwaltungsaufwand etc.) auszugleichen. Gleiches gilt für eine notwendige Änderung von Stammdaten, wenn diese durch den Kunden verursacht wurde.

DiGiTEXX übersendet dem Kunden alle anfallenden Rechnungen elektronisch als PDF-Datei im Anhang einer E-Mail. Der Kunde ist bis auf Widerruf mit dem elektronischen Versand von Rechnungen durch DiGiTEXX einverstanden. Der Rechnungsversand erfolgt automatisch mit der Absenderangabe rechnung@digitexx.de. Der Kunde stellt sicher, dass die E-Mails ihn erreichen und nicht eventuell von einem Spamfilter zurückgehalten werden. Es können nur solche Rechnungen durch DiGiTEXX versendet werden, die im Grunde und ihrer Art DiGiTEXX entstammen (abhängig von der gewählten Vertragsart). Stimmt der Kunde dem elektronischen Rechnungsversand nicht zu bzw. widerspricht diesem, so trägt der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand (laut allgemeiner Preisliste).

§ 4

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verpackungs- und Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Bei Kleinmengen behält sich DiGiTEXX die Berechnung eines Mindermengenzuschlags vor.

§ 5

Die angegebenen Lieferfristen/Leistungsfristen sind unverbindlich, da diese von Vorlieferanten/weiteren Dienstleistern abhängen, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen und Teilberechnungen bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt und damit zusammenhängende Ereignisse sowie Störungen politischer und wirtschaftlicher Natur, insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel und sonstige Störungen im eigenen Betrieb oder in dem der Zulieferer/weiterer Dienstleister, berechtigen zu entsprechender Verlängerung der Lieferfrist/Leistungsfrist. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs der Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen. Ferner ist DiGiTEXX für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität der Hardware des Kunden beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder mangelhafter Funktionsweise des Internetzuganges sowohl beim Kunden als auch bei DiGiTEXX entstanden sind, nicht verantwortlich. DiGiTEXX haftet ferner nicht bei Leistungen, die von Dritten erbracht werden, welche nicht Erfüllungsgehilfen sind, insbesondere ist DiGiTEXX nicht dafür verantwortlich, dass diese Leistungen Dritter (insbesondere Netzwerkdienstleistungen) stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher zur Verfügung stehen.

§ 6

Mängelrügen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware/Durchführung der Leistung, DiGiTEXX angezeigt werden. Kleine Abweichungen in den Maßen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Gewährleistungsansprüche wegen nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen hat DiGiTEXX die Wahl, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

§ 7

Bei Gebrauchtgeräten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Klarstellend wird darauf verwiesen, dass der Austausch von Verschleißteilen (z.B. Einzugsrollen, Heizwalzen, Bändern, Bildtrommeln usw.), soweit diese technisch durch die Abnutzung bei Gebrauch des Gerätes bedingt sind, nicht unter die Gewährleistung fällt.

§ 8

Bei Anbindung von Geräten an ein beim Kunden vorhandenes oder noch zu installierendes EDV-System, ist dieser für die Anbindungsmöglichkeiten an vorhandene Schnittstellen verantwortlich. DiGiTEXX haftet nicht für die Fehlerfreiheit der bei der Anbindung an ein EDV-System eingesetzten Software, insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems. Für etwaige Schäden oder einen Verlust von Informationen oder Daten, insbesondere aufgrund der Anbindung der Ware mit anderen technischen Geräten des Kunden oder mittels Einbindung an diese (Softwareanbindung/ Schnittstellen) oder bei Wartungs- und Servicearbeiten wird die Haftung von DiGiTEXX ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Trotz dieser Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, seine Daten unmittelbar vor Beginn der Installation bzw. vor Beginn der Servicearbeiten durch Anfertigung von Sicherungskopien zu sichern. Im Falle der Fernwartung geht der Kunde über seinen Internetbrowser auf die Webseite von DiGiTEXX (www.digitexx.de) klickt oben auf das Symbol “Remote Support” und führt die auf der weitergeleiteten Webseite von TeamViewer erscheinende Datei aus. Hierfür sind keine Administratorrechte notwendig. Die IT-Abteilung des Kunden muss die Software (TeamViewer) jedoch freigeschaltet haben. Die Software (TeamViewer) generiert eine temporäre ID und ein temporäres Kennwort. Diese Daten teilt der Kunde dem DiGiTEXX-Mitarbeiter mit, der die Werte in seine Fernwartungssoftware überträgt und somit den Bildschirm des Kunden sehen und – wenn erforderlich – die Steuerung übernehmen kann. Bei der Fernwartung ist der vom Kunden übermittelte Supportauftrag Grundlage für die durch DiGiTEXX zu erbringende Dienstleistung. Die Sicherung der Daten (inklusive Betriebssystem), Software, Anwendungsdaten etc. obliegt ausschließlich dem Kunden. DiGiTEXX übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Schäden, die im Rahmen eines Fernwartungsservices auftreten können. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 9

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der gesamten Forderung Eigentum von DiGiTEXX. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Der Kunde ist verpflichtet:

  • a. die Ware gegen alle branchenüblichen Risiken ausreichend zu versichern;
  • b. die Pfändung der Ware seitens Dritter DiGiTEXX sofort anzuzeigen und die Kosten für Interventionen zu tragen und sie auf Verlangen vorzuschießen;
  • c. über die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen, d.h. also, sie insbesondere nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen;
  • d. auf Verlangen über den Verbleib der Ware und die hierfür getroffenen Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben.

§ 10

Sowohl DiGiTEXX, als auch der Kunde sind verpflichtet, Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung von dem anderen Geschäftspartner erhalten oder über die sie Kenntnis erlangen (u.a. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, eingeräumte Leistungskonditionen usw.), streng vertraulich zu behandeln und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden. DiGiTEXX und der Kunde geben diese Informationen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder bestehender Rechtsgrundlage an Dritte weiter.

Diese Verpflichtungen werden von einer Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und DiGiTEXX nicht berührt. Auch wird die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen von einer Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien nicht berührt.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung von durch DiGiTEXX zur Verfügung gestellten Dokumenten an Dritte, ist nur nach vorheriger schriftlicher und ausdrücklicher Genehmigung von DiGiTEXX erlaubt. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sind sowohl DiGiTEXX, als auch der Kunde verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei, soweit sie dokumentiert und übergeben wurden, zurückzugeben oder zu vernichten.

§ 11

Änderungen und Ergänzungen, sowie die Aufhebung des Vertrages, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sind, wird seine Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet die ungültige Bestimmung so durch eine gültige zu ersetzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.

§ 12

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

Stand: 06/2018

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